Neue DENIC Vorgaben ab April 2026: Was du als Domain-Inhaber jetzt wissen musst

Mit dem 14. April 2026 hat die DENIC neue Prüfprozesse für alle .de-Domains eingeführt. Grundlage ist die europäische NIS-2-Richtlinie, die EU-weit mehr Sicherheit und Transparenz bei Domain-Registrierungsdaten vorschreibt. Was das für dich bedeutet und wo du jetzt handeln solltest, hier ein kurzer Überblick.

So funktioniert die Prüfung ab sofort

Bisher wurden Domaindaten hauptsächlich einmalig bei der Registrierung kontrolliert. Das ändert sich: Die DENIC prüft ab sofort alle Domain- und Inhaberdaten laufend über eine automatisierte Risiko-Bewertung. Tauchen dabei Unstimmigkeiten auf, etwa veraltete, unvollständige oder widersprüchliche Angaben – fordert die DENIC eine Verifizierung an.

Hinzu kommt eine neue Pflicht zur E-Mail-Bestätigung: Die beim Domaininhaber hinterlegte E-Mail-Adresse muss aktiv verifiziert werden. Wer das noch nicht getan hat, bekommt automatisch eine Aufforderung.

Worauf du bei deinen Inhaberdaten achten solltest

Seit dem 14. April sind die Registrierungsdaten von juristischen Personen – also Unternehmen, Vereinen und Organisationen, im öffentlichen WHOIS der DENIC sichtbar. Das macht es umso wichtiger, dass dort keine privaten oder veralteten Daten stehen.

Konkret solltest du Folgendes prüfen:

  • Steht im Feld „Firma“ wirklich die korrekte, eingetragene Firmierung und kein Privatname?
  • Sind E-Mail und Telefonnummer geschäftlich erreichbar? Persönliche Adressen einzelner Mitarbeiter sind hier fehl am Platz, besser geeignet sind Sammeladressen wie kontakt@… oder info@….

Ein besonderer Hinweis für Kleingewerbe und Einzelunternehmen: Wer die Domain auf sich als Privatperson ummelden lässt, bleibt im WHOIS unsichtbar, denn Daten natürlicher Personen werden dort nicht angezeigt. Das kann in manchen Fällen die sinnvollere Lösung sein.

Was passiert bei Nicht-Reaktion?

Wer eine Verifizierungsanfrage ignoriert, riskiert schnell den Verlust seiner Domain. Nach 7 Tagen ohne Rückmeldung wird die Domain deaktiviert – sie ist dann nicht mehr erreichbar. Bleiben weitere 90 Tage ohne Reaktion, folgt die endgültige Löschung. Anders als sonst gibt es dabei keine Wiederherstellungsfrist (RGP).

Kurz-Checkliste

Damit es gar nicht erst so weit kommt, empfehlen wir dir, folgende Punkte kurz zu kontrollieren:

  • Ist die Inhaber-E-Mail-Adresse aktuell und abrufbar?
  • Sind alle Kontaktdaten vollständig und auf dem neuesten Stand?
  • Läuft eine Domain über einen Treuhänder? Dann empfehlen wir eine Umstellung auf den tatsächlichen Inhaber – sonst können Verifizierungsanfragen unbemerkt untergehen.

Wenn du eine E-Mail mit einer Verifizierungsanfrage erhältst, reagiere bitte zeitnah. Diese Mails werden im Auftrag der DENIC von uns oder direkt von der DENIC verschickt.

Achtung: Mit den neuen Verifizierungspflichten steigt auch das Risiko von Phishing-Mails, die echte DENIC-Anfragen imitieren. Im Zweifel: Nicht direkt auf Links klicken, sondern vorher bei uns nachfragen.

Du brauchst Hilfe?

Wenn du dir unsicher bist, ob deine Daten korrekt hinterlegt sind, oder du Unterstützung bei der Aktualisierung brauchst, melde dich einfach bei uns. Wir helfen dir gerne.

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