KI spart Zeit. Egal ob Blogartikel, Produktbilder oder Social-Media-Posts – Tools wie ChatGPT oder Midjourney gehören für viele von euch längst zum Alltag. Seit dem 2. August 2026 gelten aber neue Transparenzregeln durch den EU AI Act. Für bestimmte KI-Inhalte ist dann eine Kennzeichnung vorgeschrieben.
Was heißt das konkret? Muss jedes KI-Bild einen Hinweis bekommen? Gilt das auch für Blogartikel? Und was ist mit einem Chatbot in deinem eigenen Shop?
Die kurze Antwort: Nein, nicht jeder KI-Inhalt muss gekennzeichnet werden. Es kommt darauf an, was die KI erstellt oder verändert und wie du den Inhalt anschließend einsetzt. In diesem Beitrag erfährst du, welche Inhalte tatsächlich betroffen sind, wo es Ausnahmen gibt und was du bei deinen eigenen Projekten beachten solltest.
Welche Inhalte sind überhaupt betroffen?
Nicht jeder Inhalt, den du mit KI erstellst, muss automatisch gekennzeichnet werden. Der EU AI Act unterscheidet hier verschiedene Fälle. Vier Bereiche sind besonders wichtig:
Chatbots und KI-Assistenten: Wenn du auf deiner Website oder in deinem Shop einen Chatbot einsetzt, muss für deine Besucher erkennbar sein, dass sie mit einer KI und nicht mit einem echten Menschen sprechen. Ein entsprechender Hinweis im Chat-Fenster reicht dafür in der Regel aus.
Synthetische Bilder, Videos und Audios: Erstellt oder verändert eine KI Bilder, Videos oder Audiodateien, gelten dafür bestimmte Transparenzanforderungen. Die Inhalte müssen so gekennzeichnet sein, dass sie auch maschinell als KI-generiert erkennbar sind, zum Beispiel über Wasserzeichen oder Metadaten.
Deepfakes: Hier geht es um Bilder, Videos oder Audiodateien, die mit KI so verändert oder erzeugt wurden, dass sie echt wirken. Wenn dadurch der Eindruck entsteht, dass eine Person etwas tatsächlich gesagt oder getan hat, obwohl das nicht der Fall ist, muss der Inhalt entsprechend gekennzeichnet werden.
KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse: Ein Blogartikel oder eine Produktbeschreibung, die du mit KI erstellst, fällt normalerweise nicht automatisch unter diese Kennzeichnungspflicht. Anders kann es aussehen, wenn KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse vollständig automatisiert veröffentlicht werden und niemand sie vorher inhaltlich prüft.
Kennzeichnungspflicht: ja oder nein?
Damit du die Vorgaben besser einordnen kannst, findest du hier einige typische Beispiele.
In der Regel ist keine Kennzeichnung erforderlich bei:
- Produktbeschreibungen in deinem Onlineshop
- Blogartikeln, die du mit KI vorschreiben lässt und anschließend selbst inhaltlich prüfst und freigibst
- Landingpages oder Werbetexten, die du vor der Veröffentlichung redaktionell kontrollierst
- Social-Media-Beiträgen, die du selbst prüfst und freigibst
Eine Kennzeichnung brauchst du dagegen bei:
- Chatbots oder KI-Assistenten auf deiner Website, wenn Besucher erkennen müssen, dass sie mit einer KI sprechen
- KI-generierten oder manipulierten Bildern, Videos oder Audiodateien, die als Deepfake einzustufen sind
- KI-generierten oder manipulierten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse, wenn keine menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat
Wichtig bei der „selbst geprüft“-Ausnahme: Nur die Rechtschreibung zu kontrollieren, reicht nicht aus. Der Inhalt muss tatsächlich inhaltlich geprüft werden. Außerdem muss eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung übernehmen.
Für dich bedeutet das: Nicht allein das KI-Tool entscheidet darüber, ob eine Kennzeichnung erforderlich ist. Entscheidend ist, was mit dem Inhalt passiert, wo du ihn veröffentlichst und ob eine der Transparenzpflichten des EU AI Act greift.
So kannst du KI-Inhalte kennzeichnen
Für die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten hat die Europäische Kommission inzwischen ein eigenes Set an EU-Icons veröffentlicht. Sie sollen Nutzern auf einen Blick zeigen, dass ein Inhalt mit KI erstellt oder verändert wurde.
Die Icons kannst du kostenlos als SVG oder PNG herunterladen und beispielsweise auf deiner Website, in deinem Shop oder bei anderen veröffentlichten Inhalten verwenden. Es gibt drei Varianten:
- Basis-Icon: KI war an der Erstellung oder Bearbeitung des Inhalts beteiligt
- Vollständig KI-generiert: Der Inhalt wurde vollständig von einer KI erstellt
- Teilweise KI-modifiziert: Ein bereits vorhandener Inhalt wurde mit KI verändert
Die Verwendung der EU-Icons ist freiwillig. Wenn für einen Inhalt eine Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben ist, musst du die entsprechende Transparenz trotzdem sicherstellen. Das EU-Icon ist dafür eine mögliche Lösung, aber nicht automatisch die einzige.
Die EU empfiehlt außerdem, das Icon mit einer kurzen Beschriftung zu ergänzen, damit sofort klar ist, was mit dem Inhalt passiert ist. Bei den Tests der Icons hat sich gezeigt, dass eine zusätzliche Textbeschriftung die Verständlichkeit verbessert.
Die offiziellen Icons sowie weitere Informationen findest du direkt bei der Europäischen Kommission:
- EU-Icons herunterladen: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content
- Leitlinien zur Kennzeichnung von KI-Inhalten: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/guidelines-ai-transparency-obligations
Unsere Empfehlung für die Praxis
Auch wenn du viele KI-Inhalte nicht kennzeichnen musst, solltest du dir einen einfachen Ablauf für den Einsatz von KI überlegen:
- Prüf vor der Veröffentlichung, ob für den jeweiligen Inhalt eine Transparenzpflicht gilt.
- Übernimm die redaktionelle Verantwortung für KI-generierte Texte und prüf den Inhalt wirklich. Nur die Rechtschreibung zu kontrollieren, reicht nicht.
- Dokumentier intern, an welchen Stellen du KI bei der Erstellung eingesetzt hast.
- Kennzeichne Inhalte, bei denen eine Kennzeichnung vorgeschrieben ist, gut sichtbar. Dafür kannst du die offiziellen EU-Icons oder eine andere geeignete Lösung verwenden.
- Setzt du einen Chatbot ein, sollte für deine Besucher sofort erkennbar sein, dass sie mit einer KI sprechen.
Damit hast du einen einfachen Rahmen für den Umgang mit KI und weißt besser, worauf du bei der Veröffentlichung achten musst.
So setzt du die Kennzeichnung in der Praxis um
Wie du die Kennzeichnung umsetzt, hängt davon ab, welches System du verwendest und um welche Art von KI-Inhalt es geht. Für manche Anwendungen gibt es bereits fertige Lösungen, bei anderen musst du die Kennzeichnung selbst in deine Website oder deinen Shop einbauen.
Für WordPress
Für WordPress gibt es inzwischen erste Plugins, die dich bei der Umsetzung unterstützen. Je nach Lösung kannst du damit KI-generierte Inhalte kennzeichnen, Hinweise zu KI-Chatbots ergänzen oder technische Informationen zu KI-generierten Medien hinterlegen.
- EU AI Act Ready: Das Plugin unterstützt bei der Kennzeichnung von KI-Inhalten und bei der Offenlegung von KI-Chatbots. Außerdem bietet es einen Compliance-Check für deine Website. Link: https://wordpress.org/plugins/eu-ai-act-ready/
- Clarivo – AI Content Disclosure: Das Plugin erkennt bestimmte KI-generierte Medien anhand ihrer Metadaten und unterstützt dich bei der Kennzeichnung. Link: https://wordpress.org/plugins/clarivo/
- AIM Transparency: Dieses Plugin konzentriert sich auf KI-generierte Bilder und kann entsprechende Hinweise und maschinenlesbare Metadaten ergänzen. Link: https://wordpress.org/plugins/aim-transparency/
Die Auswahl an Lösungen dürfte in den kommenden Monaten noch wachsen. Wenn du nach passenden Plugins suchst, findest du im offiziellen WordPress-Plugin-Verzeichnis ebenfalls eine Übersicht zum Thema EU AI Act. EU AI Act (https://wordpress.org/plugins/search/EU+AI+Act/).
Für Onlineshops und individuelle Systeme
Auch bei WooCommerce, Shopware oder einem selbst entwickelten Shopsystem solltest du zuerst prüfen, ob für deinen jeweiligen Inhalt überhaupt eine Kennzeichnungspflicht besteht.
Wenn eine Kennzeichnung erforderlich ist, sollte sie für deine Besucher gut erkennbar sein. Je nach Inhalt und technischer Umsetzung kann dafür beispielsweise ein Hinweis direkt am Inhalt, eine Beschriftung oder eine entsprechend integrierte Lösung infrage kommen.
Bei individuellen Systemen lohnt es sich, die Kennzeichnung möglichst zentral umzusetzen. Dann musst du nicht jede einzelne Seite oder jedes Medium manuell anpassen.
Der EU AI Act bringt neue Transparenzpflichten mit sich. Für die meisten Freelancer, Agenturen und Shopbetreiber dürfte sich im Alltag trotzdem nicht allzu viel ändern. Entscheidend ist, dass du weißt, welche KI-Anwendungen du einsetzt und wann eine Kennzeichnung tatsächlich erforderlich ist.
Wenn du KI-generierte Inhalte vor der Veröffentlichung selbst prüfst, gibt es bei bestimmten Texten eine wichtige Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht. Für andere Fälle, etwa Deepfakes oder bestimmte KI-Interaktionen, gelten eigene Regeln.
Die neuen Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026. Wenn du KI bereits in deinen Projekten einsetzt, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, deine eigenen Anwendungen einmal zu prüfen: Wo verwendest du KI? Welche Inhalte entstehen dabei? Und musst du irgendwo einen Hinweis ergänzen?
So bekommst du schnell einen Überblick und kannst deine bestehenden Workflows anpassen, falls das nötig ist.
