Widerrufsbutton ab 2026: Was Shopbetreiber jetzt beachten müssen

Du betreibst einen Online-Shop, hast gerade erst deine Rechtstexte, den Bestellbutton oder den Checkout angepasst – und zack, steht schon die nächste gesetzliche Änderung vor der Tür.

Ab dem 19. Juni 2026 wird’s ernst: Händler müssen eine elektronische Widerrufsfunktion anbieten. Oft hört man auch den Begriff Widerrufsbutton. Die Idee dahinter ist simpel: Kunden sollen ihren Widerruf genauso unkompliziert erklären können, wie sie bestellt haben.

Für dich als Shopbetreiber (oder Agentur) heißt das: Die Shopoberfläche braucht ein weiteres Update.

Damit du weißt, worauf es ankommt, haben wir dir das Wichtigste kurz zusammengefasst.

Was hat es mit dem „Widerrufsbutton“ auf sich?

Der Begriff klingt offiziell, ist es aber gar nicht. Im Gesetz ist nur von einer Widerrufsfunktion die Rede. Heißt konkret: Ab Juni 2026 müssen Kunden ihren Widerruf direkt im Shop erklären können – ohne Umwege.

Wichtig dabei:

  • Die bisherigen Wege bleiben bestehen (E-Mail, Formular, Brief).
  • Der Button kommt einfach zusätzlich dazu.

Wie läuft das Ganze technisch ab?

Der Ablauf ist zweistufig:

  1. Kunden klicken auf einen Button wie
    „Vertrag widerrufen“
  2. Danach landen sie auf einer Seite, auf der sie den Widerruf abschicken – z. B. über
    „Widerruf bestätigen“

Im Formular dürfen nur notwendige Angaben abgefragt werden, zum Beispiel:

  • Name des Kunden
  • Angaben zur Identifizierung der Bestellung
  • eine E-Mail-Adresse für die Bestätigung

Sobald der Widerruf eingeht, muss der Händler den Eingang unverzüglich elektronisch bestätigen, in der Praxis meist per E-Mail.

Für wen gilt das überhaupt?

Die Regelung betrifft alle Fernabsatzverträge, also alles, was online abgeschlossen wird:

Dazu gehören insbesondere:

  • Online-Shops
  • Plattformen
  • Apps

Erfasst sind sowohl Warenkäufe als auch Dienstleistungen und digitale Inhalte wie Software, E-Books oder Online-Kurse.

Wo gehört der Button hin?

Ganz wichtig: Die Funktion muss leicht auffindbar sein – und zwar während der gesamten Widerrufsfrist. In der Praxis bedeutet das wahrscheinlich:
dauerhaft sichtbar, z. B. im Header oder Footer. Und bitte klar beschriften, z. B.: „Vertrag widerrufen“

Unser Tipp

Auch wenn das Ganze erst ab Juni 2026 Pflicht ist: Fang lieber früh an.

Der Widerrufsbutton bringt einige neue Anforderungen mit sich, vor allem technisch. Und genau da passieren schnell Fehler.

Typische Baustellen sind:

  • Technische Umsetzung im Shop (Button, Formular, Ablauf)
  • Platzierung und Auffindbarkeit der Widerrufsfunktion
  • Automatische Bestätigung des Widerrufs per E-Mail
  • Überprüfung der Widerrufsbelehrung und der Rechtstexte

Je nach Shopsystem wird es dafür vermutlich Plugins, Module oder Updates geben – trotzdem lohnt sich ein Blick auf den Ablauf im eigenen Shop.

Wenn du dabei Unterstützung benötigst, stehen wir dir gerne zur Seite.

Vielleicht interessiert Dich auch folgendes?

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung 24.03.2026

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen